Institut für Compliance &
Environmental Social Governance (ICESG)

  • Environmental (Umweltschutz)

  • Social (Soziale Verantwortung)

  • Governance (Gute Unternehmensführung)

Compliance & ESG - ein zentrales Anliegen

Dieses Jahrzehnt steht im Fokus der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit ist bereits zu einem Qualitätsmerkmal geworden, mit dem Unternehmen sich zur Schau stellen. Dies setzt jedoch voraus, dass Nachhaltigkeit auch umgesetzt, eingehalten und überprüft werden kann. Aus soft law wird zunehmend hard law. Damit ist das Thema Nachhaltigkeit nun (endlich) auch im Wirtschaftsrecht angekommen. Es erwartet uns mehr Nachhaltigkeit, mehr Gesetze, mehr Risiko und als Konsequenz auch mehr Compliance.

Die gesetzliche Fortführung des Nachhaltigkeitsprinzips ist Environmental Social Governance (ESG). ESG wird dabei als weiter Begriff für Corporate Social Responsibility (CSR) verwendet. Das Prinzip der nachhaltigen Ressourcenwirtschaft beeinflusst Entscheidungen und Vorgehensweisen von Unternehmen hinsichtlich ökologischer und sozial-gesellschaftlicher Aspekte. Naturgemäß spielt auch die Art der guten Unternehmensführung dabei eine entscheidende Rolle. Im Grundsatz handelt es sich um die Evaluierung der unternehmerischen Sozialverantwortung.

Bisher gab es kaum hard law - außer den CSR-Berichtspflichten im HGB. Lediglich soft law – wie bspw. im Deutschen Corporate Governance Kodex. Nunmehr hat der Gesetzgeber Gas gegeben. Beispielhaft seien (derzeit) erwähnt:

  • Im Finanzdienstleistungssektor erfordert bspw. die EU-Transparenzverordnung insbesondere die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene.

  • Die EU-Taxonomieverordnung – welche einheitliche Kriterien für Unternehmen und Investoren festlegt, anhand derer bestimmt werden kann, ob Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig zu betrachten sind.

  • Der modifizierte § 87 Abs. 1 S. 2 AktG verlangt, dass auch die Vergütungsstruktur bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist.

  • Die Geschlechterquotenregelung in § 76 Abs. 4 AktG für den Vorstand börsennotierter Aktiengesellschaften.

  • Die umzusetzende Whistleblower-Richtlinie – mit welcher ein europaweiter Mindestschutz für Hinweisgeber etabliert werden soll.

  • Schärfere Kennzeichnungspflichten und Werbevorgaben durch die Greenwashing-Richtlinie.

  • Last not least - der Klassiker für die Verdeutlichung des Prozesses von soft to hard law – das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, welches ab 2023 Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette normiert.

Die gesetzliche „Nachhaltigkeitswelle“ ist insoweit nicht aufzuhalten und es gilt, im derzeitigen „Nachhaltigkeitsdschungel“, den regulatorischen Überblick zu behalten. Selbstverständlich muss eine sorgfältige und vorausschauende Geschäftsleitung das Thema Nachhaltigkeit im Fokus haben. Sie muss die ESG-Risiken rechtzeitig in ihre Compliance Management Systeme (CMS) aufnehmen.

Konzept und Zweck des ICESG

An dieser Schnittstelle hat sich das ICESG positioniert. Das Institut betreibt im Zusammenwirken mit dem Fachbereich Umweltwirtschaft/-trecht der Hochschule Trier angewandte Forschung sowie Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Compliance & ESG und bietet Dienstleistungen zum Wissenstransfer an die Praxis an. Dabei verfolgt das Institut einen interdisziplinären Ansatz und kooperiert eng mit entsprechend ausgerichteten Fachrichtungen und Instituten der Hochschule Trier und anderer Hochschulen. Zweck des Instituts ist es, die Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsbezogenem Schwerpunkt auf den Gebieten Compliance & ESG auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu fördern, Unternehmen bei der Nutzung der geschilderten Entwicklungen in den Bereichen Aufbau, Organisation, Prüfung und Zertifizierung fachgerecht zu beraten, maßgeschneiderte Produkte zu entwickeln, und Compliance Berater zu schulen.